Beinhaltet A1,A2 – ab 20/24 Jahre


ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)


ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW


ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg


Keine Befristung der Besitzdauer.


Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Klasse A

267C4D2C-DC3C-4AD3-AEED-C2FF27CDCC4A

Die Maschine von Don Andre


Diese darf nur gestreichelt werden... fahren wird Sie nur für den Don persönlich :)

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